AGB der Bayern Print GmbH Geschäftsbereich „Rechnung 4.0“
I. Geltungsbereich
- Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) „Rechnung 4.0" sind Bestandteil sämtlicher Postverarbeitungsverträge die den Geschäftsbereich "Rechnung 4.0" betreffen, mit der
Bayern Print GmbH, Sterzinger Str. 5, 86165 Augsburg
nachfolgend - Auftragnehmer - genannt - Mündliche Nebenabreden und abweichende Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an solche Auftraggeber.
II. Begriffsbestimmungen
- Adresseigner = Verfügungsberechtigter Adresseninhaber, der Nutzungsrechte an Adressen und/oder sonstigen Daten einräumt
- Auslandssendungen = Postsendungen jeglicher Art, die nicht im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland zugestellt werden
- Betroffene = Personen, denen die Daten zugewiesen sind
- Daten = Die vom Adresseigner zur Nutzung überlassenen, in der Regel personenbezogenen Daten, wie beispielsweise die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstiges Gruppenmerkmal
- Konsolidierer = Dienstleister des Auftragnehmers, der Postsendungen in seinem Auftrag sortiert und anschließend bei der Deutschen Post AG einliefert, um Teilleistungsrabatte zu erzielen
- Porto bzw. Postentgelte = Entgelt für die Beförderungsleistung einer Postsendung
- Postbeförderungsauftrag = Auftrag des Auftraggebers, auch mittelbar durch Bevollmächtigung des Auftragnehmers, an ein Postbeförderungsunternehmen, seine Postsendungen zu befördern und zu zustellen
- PostCard = Produkt der Deutschen Post AG, mit dem der Auftraggeber bargeldlos Postsendungen direkt mit der Deutschen Post AG abrechnen kann
- Posteinlieferung = Übergabe von Postsendungen an ein Postbeförderungsunternehmen oder einen Konsolidierer
- Postsendungen = Adressierte oder unadressierte Briefe, Postkarten, Presseerzeugnisse, Kataloge, Broschüren und Flugblätter, die über ein Postbeförderungsunternehmen zugestellt werden
- Produktionskosten = Entgelt des Auftragnehmers für den Druck, die Konfektionierung, Verarbeitung, sowie die Übergabe an ein Postbeförderungsunternehmen
- Schriftform = Postalisch, via Fax oder E-Mail
- Textform = lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben auf einem dauerhaften Datenträger
- Dauerhafter Datenträger = Jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist und die geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben
- Arbeitstag = Tage von Montag bis Freitag, die keine gesetzlichen Feiertage im Bundesland Bayern sind sowie die unter VI. 2. definierten weiteren Ausnahmen
III. Angebote
- Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Erst durch Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer werden sie verbindlich.
- Maßgeblich sind bei Nutzung des FTPS-Uploads die aktuellen Konditionen, die auf der Webseite des Auftragnehmers einzusehen sind.
IV. Vertragsschluss
- Der Dienstleistungsvertrag kommt dadurch zustande, dass sich der Auftraggeber auf der Webseite des Auftragnehmers registriert und diese AGB durch Anklicken der entsprechenden Checkbox akzeptiert.
- Für jeden Brief, den der Auftraggeber an den Druckserver des Auftragnehmers überträgt, wird ein separater Dienstleistungs- und Beförderungsvertrag geschlossen. Die Übertragung der Druckdaten stellt hierbei das Angebot dar. Die Annahme erfolgt, durch vollständigen Empfang der Druckdaten
a) bei Nutzung des FTPS-Uploads nach Abschluss des Uploads. - Zusätzlich zum Dienstleistungsvertrag ist eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach DSGVO notwendig. Erarbeiten beide Vertragsparteien keine individuelle Vereinbarung aus, kommt die "Allgemeine Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach DSGVO" des Auftragnehmers in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Fassung zum tragen und wird zum Bestandteil des Dienstleistungsvertrages.
- Sind vom Auftraggeber bereits Druckdaten an den Druckserver des Auftragnehmers gesendet worden und wurden diese bereits verarbeitet, ist ein Vertragsrücktritt nicht mehr möglich.
V. Preise, Zahlungsmodalitäten
- Gültig sind die bei Nutzung des FTPS-Uploads die aktuellen Konditionen, die auf der Webseite des Auftragnehmers einzusehen sind.
- Sofern nichts anderes vermerkt, verstehen sich die angegebenen Preise und sonstigen Entgelte zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle und sonstige Abgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehen, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
- Die Abrechnung der Leistung erfolgt wöchentlich, 14-tägig oder monatlich je nach Vereinbarung. In der Rechnung sind umsatzsteuerpflichtige Umsätze entsprechend ausgewiesen.
- Die Abbuchung der Rechnungsbeträge erfolgt anhand einer erteilten SEPA Lastschrift
- Die Abrechnung kann anhand eines Kautionskontos erfolgen. Das Kautionsguthaben kann per Lastschrift oder Überweisung durch den Auftraggeber aufgeladen werden, ist jederzeit auszahlbar und wird nicht verzinst. Die Gutschrift auf dem Kundenkonto beim Auftragnehmer erfolgt im Lastschriftverfahren sofort, bei Überweisung spätestens einen Arbeitstag nach Zahlungseingang auf dem Bankkonto des Auftragnehmers. Kann die Zahlung des Auftraggebers beim Auftragnehmer nicht zugeordnet werden, da beispielsweise der vom Auftragnehmer vorgegebene Überweisungscode nicht oder nicht korrekt angegeben wurde, verzögert sich die Gutschrift auf dem Kundenkonto bis die Zahlung zweifelsfrei dem Auftraggeber zugeordnet werden kann.
- Die Erstaufladung des Kautionskonto sind min. 50 € + MWSt., Danach min. 25 € oder ein Vielfaches davon.
- Wünscht der Auftraggeber die Auszahlung seines Guthabens, ist dies dem Auftragnehmer über dessen Kunden-Center online mitzuteilen. Die Überweisung durch den Auftragnehmer erfolgt spätestens am dritten Arbeitstag nach dem nächsten Rechnungslauf gemäß Ziffer V.3. Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestelltes Gratis- oder Startguthaben ist von der Auszahlung ausgeschlossen.
- Nicht genutztes Kautionsguthaben verfällt nach einer Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Jahres der letzten Aufladung oder Nutzung des Kautionsguthabens.
- Die Zahlung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ist ausschließlich öffentlichen Auftraggebern vorbehalten.
- Der Auftragnehmer kann, ohne Angabe von Gründen, jederzeit auf Aufladung durch Überweisung bestehen.
- Sofern ein Lastschrifteinzug nicht erfolgreich durchgeführt wird und dies nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt, werden dem Auftraggeber € 15,-netto Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Ab dem Zeitpunkt der Rückbelastung ist die Forderung in Verzug.
- Zahlt der Auftraggeber nicht binnen 30 Tagen ab Rechnungserhalt, ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr sowie einen Betrag von € 40,00 zu verlangen (Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr). Die Erstattung höherer Kosten bleibt vorbehalten
VI. Lieferung, Ausführung, Verzug
- Druckdaten, die an Arbeitstagen bis 12.00 Uhr vollständig an den Druckserver des Auftragnehmers übertragen und dort automatisiert verarbeitet wurden, werden taggleich produziert und auf Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers bei der Deutschen Post AG eingeliefert.
- Ausnahmen bilden gesetzliche Feiertage im Bundesland Bayern, die Brückentage nach Fronleichnam und Christi Himmelfahrt, sowie die Zeit zwischen Heiligabend (24.12.) und Neujahr (01.01.). An diesen Tagen erfolgt ausnahmsweise keine Produktion und Posteinlieferung.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den diesem insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die in der vorstehenden Ziffer VI.3 geregelten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der produzierten Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Die vereinbarte Liefer- oder Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn am Tage der Übergabe an den Transportführer, das Versandunternehmen oder die Postbeförderungsgesellschaft die Frist noch nicht abgelaufen ist.
- Kommt der Auftragnehmer in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber eine Nachfrist von einem Werktag setzen. Nach dieser Frist kann der Auftraggeber kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, ohne dem Auftragnehmer die ihm bis dahin entstandenen Kosten ersetzen zu müssen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor oder grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.
- Der Auftragnehmer kann die Ausführung nicht rechtskonformer Aufträge verweigern. Dem Auftraggeber erwachsen hieraus keine Rechte (§ 134 BGB).
VII. Druckdaten
- Durch technische Gegebenheiten sind in dem vom Auftragnehmer durchgeführten Digitaldruckverfahren leichte Farbabweichungen möglich. Der Druck erfolgt regelmäßig in Euroskala (CMYK). Zudem ist im Digitaldruck ein randloser Druck nicht möglich, so dass vom Auftraggeber bis zum Rand angelegte Grafiken und Texte mit ca. 3-5mm zum Bogenrand abgeschnitten werden. Zur korrekten maschinellen Verarbeitung der Druckdaten, überblendet der Auftragnehmer eine kleine Fläche mit einem OMR-Code. Versendet der Auftraggeber Einschreiben über den Auftragnehmer, wird zusätzlich eine weitere Fläche für Postinformationen innerhalb des Anschriftenfensters überblendet.
- Bei vom Auftraggeber anzuliefernden Druckdaten übernimmt der Auftragnehmer hinsichtlich Raster, Farbe und Auflösung keine Garantie. Selbiges gilt für Sonder- oder Schmuckfarben, wie beispielsweise Pantone oder HKS. Diese werden vom Auftragnehmer automatisiert in Euroskala (CMYK) gewandelt und entsprechend Ziffern VII.1 und VII.2 Abs. 1 gedruckt.
- Vom Auftragnehmer kann keine Kontrolle der Qualität der vom Auftraggeber anzuliefernden digitalen Druckdaten erwartet werden, zumal die Druckdaten automatisiert verarbeitet werden und sich die angebotenen Konditionen ausschließlich auf den reinen Druck der Daten, wie beim Auftragnehmer eingehend, beziehen. Insbesondere trifft den Auftragnehmer keine Untersuchungspflicht dahingehend, ob die vom Auftraggeber anzuliefernden digitalen Druckdaten vollständig, im korrekten Format, postalisch zustellbar, orthografisch, logisch oder inhaltlich richtig sind.
- Druckströme, die über FTPS-Upload des Auftragnehmers übertragen werden, wandelt diese lokal auf dem Rechner des Auftraggebers in das Portable Document Format (PDF), es sei denn, der Auftraggeber importiert oder überträgt eine bereits existierende PDF-Datei. Die vom Auftraggeber anzuliefernden digitalen Druckdaten werden vom Auftragnehmer so verarbeitet und gedruckt, wie auf seinen lokalen Systemen angezeigt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass in seinen Druckdaten alle benötigten Daten zur Verfügung gestellt oder fest in die Druckdaten integriert sind. Insbesondere gilt dies für Schriftarten, variable Daten und Formeln, die nur lokal beim Auftraggeber angezeigt werden oder verfügbar sind. Überträgt der Auftraggeber PDF-Dateien diese direkt über Schnittstellen des Auftragnehmers, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass diese PDF-Dateien dem PDF/X-Standard entsprechen, keine Formatierungsfehler enthalten und weder Formulardaten enthalten, noch in jeglicher Form zugriffsgeschützt sind.
- Die Voraussetzungen für ein optimales Druckergebnis, die benötigten Maße und Positionen für Überblendungen sind vom Auftraggeber der Webseite des Auftragnehmers zu entnehmen oder vom Auftraggeber schriftlich oder in Textform zu erfragen. Vom Auftraggeber digital anzuliefernde Druckdaten mit falschen Maßen, Farbräumen, Anschnitten, Falzpositionen oder Auflösungen werden vom Auftragnehmer auf Risiko des Auftraggebers in das entsprechende Format gewandelt und ggf. skaliert. Für etwaige optische Mängel ist der Auftragnehmer dann nicht haftbar zu machen.
- Der Auftraggeber hat im Vorfeld der Übertragung an den Druckserver des Auftragnehmers sicherzustellen, dass die gewählten Druckoptionen seinen Wünschen entsprechen. Er hat ebenfalls sicherzustellen, dass die Empfängeradresse postalisch korrekt ist. Die Druckdaten werden, wie in der Vorschau angezeigt, an den Druckserver des Auftragnehmers übertragen und verarbeitet, es sei den, dass die vom Auftraggeber importierte PDF-Datei fehlerbehaftet ist und ein Druck daher von der Bildschirmansicht abweicht.
- Falsche Adresspositionierung durch den Auftraggeber, falsche Wiedergabe durch Überblendung mit OMR-Codes, fehlende oder falsche Länderangabe, PLZ oder Empfängerdaten und eine dadurch nicht erfolgte Zustellung an den Empfänger, sind keine Mängel.
VIII. Postbeförderungsauftrag
- Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Beförderung und Zustellung der Postsendungen. Der Auftragnehmer besorgt die Beförderung auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Es gelten entsprechend die Preislisten und AGB „Zustelldienste“des Auftragnehmers in aktueller Fassung.
- Der Auftragnehmer ist in Besitz einer bundesweit gültigen Postlizenz. Er kann sich für die Beförderung und Zustellung der Postsendungen eines anderen lizenzierten Beförderers, bspw. der Deutschen Post AG, bedienen.
- Ein Postbeförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
- Der Auftragnehmer berechnet die Postentgelte getrennt von den Produktionskosten. Diese Rechnung stellt für den Auftraggeber den Nachweis der Beförderung dar.
- Die Abrechnung der Postentgelte über eine PostCard des Auftraggebers ist nicht möglich, da ein Beförderungsvertrag ausschließlich mit dem Auftragnehmer zustande kommt.
IX. Leistungen Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der beauftragten Leistung unter Einhaltung der Regelungen des DSGVO der Dienste Dritter zu bedienen.
X. Garantien, Haftung
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaften der erbrachten Leistungen. Die Gewährleistungsansprüche aus Ziffer XI. bleiben unberührt.
- Der Auftragnehmer haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzung für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen sowie bei Fehlern einer ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v § 639 BGB.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 639 BGB, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war.
- Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für optische oder inhaltliche Fehler in Drucksachen, die der Auftraggeber zu verantworten hat.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber durchgeführten Postsendungen. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter frei. Er verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.
- Der Auftraggeber hat seine Zugangsdaten zu Systemen des Auftragnehmers vor dem Zugriff durch Unberechtigte zu schützen. Der Auftraggeber haftet für alle entstandenen Transaktionen, die über seine Zugangsdaten erfolgen.
XI. Leistungsstörungen
- Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie andere Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung vor, wobei nochmals anfallende Postentgelte der Auftraggeber zu tragen hat, es sei denn der Auftragnehmer handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Rügepflicht nach § 377 HGB findet auch bei Werkleistungen Anwendung.
- Im Übrigen ist die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen davon abhängig, dass Lieferungen und Leistungen unverzüglich untersucht bzw. geprüft und Pflichtverletzungen unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform gerügt werden.
- Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der genannten Frist beanstandet werden.
XII. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
- Die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten, insbesondere die werbliche Verwendung, erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des DSGVO bzw. sonstiger Datenschutzregelungen, wie beispielsweise des Postgesetzes (PostG). Im Übrigen findet Ziffer IV.2 Anwendung.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass die zu verarbeitenden Daten den rechtlichen Anforderungen, insbesondere des DSGVO und des PostG entsprechend verwendet und übermittelt werden und dem Auftragnehmer zu den beauftragten Verarbeitungen und Nutzungen überlassen und zur weiteren Nutzung von diesem übermittelt werden dürfen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten abgesichert erfolgen soll, beispielsweise durch angemessene Verschlüsselung der E-Mail oder durch Übertragung an einen SSL-verschlüsselten FTPS-Server des Auftragnehmers. Die Haftung für Datenschutzverletzungen in diesem Zusammenhang, beispielsweise durch die Verletzung des Datengeheimnisses oder der Nutzung der Daten durch unbefugte Dritte, liegt bei demjenigen, der die Übermittlung ohne eine angemessene Sicherung selbst oder durch Dritte vornimmt.
- Hat der Auftraggeber für zu verarbeitende Daten lediglich ein eingeschränktes und von Weisungen eines Dritten abhängiges Nutzungsrecht an personenbezogenen Daten erworben, wird er den Auftragnehmer hierüber in Kenntnis setzen und ihn ausschließlich mit Verarbeitungen beauftragen, die den Weisungen des Dritten bezüglich dieser für den Auftragnehmer identifizierbar zu machender Daten entsprechen. Dem Auftragnehmer ist die entsprechende schriftliche Weisung des Dritten vorzulegen.
- Der Auftragnehmer ist ausschließlich verpflichtet und befugt, rechtskonformen Weisungen nachzukommen. Andernfalls kann er widersprechen. Er wird den Auftraggeber im Widerspruchsfall unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind und ist nach erfolgloser Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.
- Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass bei einer erstmaligen in eigener Datenhoheit erfolgenden Speicherung sowie der werblichen Ansprache eines Adressaten im Geltungsbereich des deutschen Datenschutzrechts Informationspflichten gemäß DSGVO zu erfüllen sind. Dies betrifft insbesondere die nach § DSGVO vorgesehene Unterrichtung über die erstmalig erhebende Stelle in der Werbung sowie bei der Ansprache zum Zwecke der Werbung die Information des Betroffenen über die für die Nutzung der Daten verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach DSGVO.
- Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ferner darauf hin, dass der Betroffene gemäß DSGVO der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten widersprechen kann und daher diese Daten nach Eingang des Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren sind. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht vom Auftraggeber selbst gespeichert werden.
- Es wird grundsätzlich vor dem Werbeeinsatz von Daten ein Abgleich mit der Robinson-Datei empfohlen, die beim DDV geführt wird.
XIII. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Auftraggeber wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen.
- Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände.
- Wird das Eigentum des Auftragnehmers mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Auftragnehmers, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.
XIV. Gefahrenübergang, Versand
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
- Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn er mit eigenen Transportmitteln des Auftragnehmers erfolgt.
- Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
- Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Posteinlieferung, geht die Gefahr mit Übergabe an das Postbeförderungsunternehmen bzw. den Konsolidierer über. Besorgt der Auftragnehmer die Posteinlieferung mit eigenen Transportmitteln, geht die Gefahr analog Ziffer XIV.2 bereits "ab Werk" auf den Auftraggeber über. Ziffer XIV.3 gilt entsprechend.
XV. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.